Bei Öl- und Gasfeuerstätten mit Wärmetauscher (Abgastemperaturen bis 120 °C)• Bei Öl- und Gasbrennwertfeuerstätten (Abgastemperaturen bis 120 °C). In raumluftabhängiger und raumluftunabhängiger Betriebsweise mit Über- und Unterdruck und in feuchter und trockener Betriebsweise zugelassen.
Die Nutzung von Brennholz spart Millionen Tonnen CO2 ein und trägt maßgeblich zur Verringerung der Treibhausgase bei.