Bei der Wahl des Ortes eines Kaminofens spielt der Abstand zu brennbaren Materialien, Flächen sowie Raumdecken und -wänden eine Rolle. Abstände sind gesetzlich genau definiert. Fangen wir mit dem Untergrund an, denn natürlich darf auch der Boden, auf dem der Kamin steht, nicht brennbar sein. Deshalb müssen Sie sich jedoch nicht von Ihrem schönen Parkett oder Ihren Dielen verabschieden. Sie müssen aber sicherstellen, dass zwischen Boden und Kamin ein nichtbrennbarer Schutz, z.B. in Form einer Glas- oder Stahlplatte, gelegt wird. Auch die Größe dieser Schutzplatte ist geregelt, um sicherzustellen, dass Ihr Zuhause effektiv vor Funkenflug geschützt ist. Somit muss die Bodenplatte zu den Seiten hin mindestens 30 cm über den Ofen hinausragen, während es nach vorne mindestens 50 cm sein müssen – Dies gilt für alle Ofenmodelle. Hat der Kamin seitliche Sichtscheiben, muss die Platte in Richtung Rückwand verlängert werden.