(27.05.2024) Lange Zeit war unklar, ob die Förderung “Klimafreundlicher Neubau” an das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) angepasst wird, welches am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Denn im Vergleich zum GEG, welches Biomasseheizungen wie z.B. holzbetriebene Kaminöfen als erneuerbare Energie einstuft, führten Holzfeuerstätten bei der KfW Förderung bis dato zum Förderausschluss. Diesem Widerspruch ist nun ein Ende gesetzt und ab sofort gilt: Holzbetriebene Feuerstätten sind nicht KfW förderschädlich!
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