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Anpassung der KfW Förderung an das Gebäudeenergiegesetz: Kaminöfen führen nicht zum Förderausschluss!

(27.05.2024) Lange Zeit war unklar, ob die Förderung “Klimafreundlicher Neubau” an das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) angepasst wird, welches am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Denn im Vergleich zum GEG, welches Biomasseheizungen wie z.B. holzbetriebene Kaminöfen als erneuerbare Energie einstuft, führten Holzfeuerstätten bei der KfW Förderung bis dato zum Förderausschluss. Diesem Widerspruch ist nun ein Ende gesetzt und ab sofort gilt: Holzbetriebene Feuerstätten sind nicht KfW förderschädlich!

©  Freepik - master1305

Rückblick auf den bisherigen Stand

Am 01. Januar 2024 ist die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (kurz: GEG) in Kraft getreten. Der Kernpunkt des überarbeiteten Gesetztes ist, dass spätestens ab Mitte 2028 alle neuen Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Hierbei werden auch Biomasseheizungen, wie z.B. holzbetriebene Kaminöfen, als erneuerbar eingestuft. Und genau bei diesem Punkt lag der Widerspruch zur KfW Förderung! Denn bislang galt: Wer mit Biomasseheizung baut, hat keinen Anspruch auf die Förderung "Klimafreundlicher Neubau".

NEU: Kaminöfen sind nicht mehr förderschädlich

Seit Ende Mai können Bauherren wieder durchatmen, denn nach langer Wartezeit wurde die KfW Förderung "Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude" (Kredit Nr. 297, 298) sowie das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" (Kredit Nr. 300) nun endlich an das Gebäudeenergiegesetz angepasst. 

Wie die überarbeiteten FAQs der KfW-Website zeigen, führt der Einbau und der Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte ab sofort nicht mehr zum Förderausschluss! Die Voraussetzung ist, dass der Kaminofen/Pelletofen bei der Berechnung zum Wärmebedarf keine Berücksichtigung findet. Der Ofen soll demnach nur als sekundäre Wärmequelle und nicht als primäre Heizung eingesetzt werden. Des Weiteren gilt, dass die Kosten für den Einbau einer Einzelraumfeuerstätte und eines Schornsteins nicht gefördert werden. 

Alle Bauherren, die bereits einen Antrag zur KfW Förderung gestellt haben, bei denen jedoch noch keine Bestätigung nach Durch­führung (BnD) ausgestellt wurde, profitieren von der neuen Auslegung und können ohne jegliche Benachteiligung mit Kaminofen planen und bauen.

Zur Website der KfW: Link

Gut zu wissen: Der Einbau von Schornsteinsystemen im Neubau war noch nie förderschädlich.
 

Bauherren gewinnen Sicherheit, Unabhängigkeit und Gemütlichkeit zurück

Mit der Überarbeitung der Förderkriterien können Bauherren wieder frei und ohne Benachteiligungen wählen, ob sie mit oder ohne Kaminofen bauen wollen. Die Empfehlung von Schiedel: Setzen Sie auf hybride Heizansätze!

Denn hybride Heizansätze - wie Wärmepumpe und Kaminofen - sorgen dafür, dass die Unabhängigkeit und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden erhöht wird, indem Sie sich nicht nur auf einen Energieträger verlassen.
Eine dezentrale und autarke Selbstversorgung, die Bauherren und Hauseigentümer die Möglichkeit bietet, sich unabhängig versorgen zu können, ist vor allem in geopolitisch unruhigen Zeiten essentiell. Mit einem holzbetriebenen Kaminofen stellen Sie die Notversorgung in Ihrem Eigenheim im Ernstfall sicher. Denn als heimischer, nachwachsender Rohstoff ist Holz regional und dauerhaft verfügbar und sichert eine Heizmöglichkeit auch bei Stromausfall oder Energieembargo.

Außerdem erhöht ein Kaminofen die Effizienz Ihrer Wärmepumpe! Denn die Wärmepumpe kann durchaus auch zum kostspieligen Stromfresser werden, z.B. dann, wenn es draußen sehr kalt ist und die Wärmepumpe die Wärme vorrangig über die elektrische Zusatzheizung mittels Heizstab liefern würde. Mit einem Kaminofen als zusätzliche Wärmequelle können Sie dem entgegenwirken. Denn bei niedrigen Außentemperaturen (auch bei plötzlichen Temperaturstürzen!) kann die Feuerstätte schnell und effizient die Raumtemperatur erhöhen. Dadurch wird der Elektroheizstab der Wärmepumpe entlastet, deren Jahreseffizienz enorm gesteigert und Ihre Stromkosten deutlich reduziert. 

Und zu guter Letzt der Gemütlichkeitsfaktor! Eine Holzfeuerstätte ist der Inbegriff von Gemütlichkeit und Behaglichkeit. Die erzeugte Wärme sowie das Raumklima werden als besonders angenehm empfunden und erhöhen das Wohlbefinden in den eigenen vier Wänden.

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